Dichtheitsprüfung in der Grundstücksentwässerung

Seit dem 01.01.2008 gelten für Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen neue Bestimmungen. Im Leitet Herunterladen der Datei ein§ 61a des Landeswassergesetzes (LWG) werden Hauseigentümer aufgefordert, die Dichtheit aller erdverlegten Schmutzwasserleitungen, in einigen Fällen auch der Regenwasserleitungen, nachzuweisen.

Für diesen Nachweis ist eine Frist bis spätestens 2015 im Gesetz festgelegt, sofern diese Frist nicht durch Aufforderung der jeweiligen Kommune verkürzt worden ist.

Hintergrund ist die hohe Belastung der Umwelt durch Versickerung von Abwässern aus defekten Kanälen. Hierbei handelt es sich um insbesondere um die Abwasser- und Mischwasserkanäle von häuslichen Abflüssen bis zur Grundstücksgrenze bzw. in das kommunale Rohrsystem. Ebenso führt fehleingeleitetes Wasser zu einer ungewollten Belastung der Kläranlage und treibt somit die Abwassergebühr unnötig in die Höhe.

Für Neubauten gehört eine solche Dichtheitsprüfung zur Abnahme des Kanalanschlusses. Jeder Bauherr sollte darauf achten, dass vor der Abnahme des Kanalsystems eine Dichtheitsprüfung durchgeführt wird.

Dringlich ist die Prüfung in den Fällen, in denen ein Haus in einer Wasserschutzzone liegt und vor 1965 erbaut wurde. Hier war die Dichtheit gemäß § 45 Landesbauordnung NRW (LBO) bereits bis Ende 2005 nachzuweisen. Die geforderte Dichtheitsprüfung ist in Abständen von 20 Jahren zu wiederholen.

 
RAL Gütezeichen Grundstücksentwässerung

Die Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG beinhaltet eine gründliche Öffnet internen Link im aktuellen FensterRohrreinigung mit anschließender Öffnet internen Link im aktuellen FensterTV-Inspektion und eine mögliche Wasserfüllstandsprüfung nach DIN 1986-30. Hierüber erhalten Sie eine ausführliche Dokumentation einschließlich einer Bescheinigung zur Vorlage bei der Kommune.

Sollten bei der TV-Inspektion optische Mängel erkannt werden, erhalten Sie von uns im Rahmen einer ausführlichen Prüfung und Auswertung durch unseren Kanalsanierungsberater ein Öffnet internen Link im aktuellen FensterSanierungskonzept für das betroffen Grundstück.

Nach einer notwendigen Sanierung entspricht Ihr Abwasserkanal den geltenden Vorschriften und wird ordnungsgemäß betrieben.

Sollte ein Kontrollschacht oder ein Revisionsschacht im Keller oder außerhalb des Gebäudes aufgrund der Dichtheitsprüfung oder notwendiger Sanierungsmaßnahmen notwendig werden, bieten wir Ihnen die Herstellung eines solchen Schachtes ebenfalls an.

 

© 2005-2012 Kuchem GmbH